Jede Limited ist verpflichtet eine Bilanz (Small Account) beim Companieshouse in Cardiff einzureichen, wenn Sie Einnahmen auch nur in Deutschland erzielt hat.
Das sogenannte Einreichen eines DCA-Forms (auch Nullbilanz genannt) ist nicht zulässig. Ein DCA-Form darf nur abgegeben werden, wenn die Gesellschaft weltweit nicht tätig war und keine Einnahmen erzielte. Beispiel: Bei einer Limited & Co. KG ist die Limited als Komplementär nicht handelnd (non trading).
Der Ablauf:
Wir übertragen die deutschen Bilanzwerte in die englischen Formblätter. Dazu benötigen wir die deutsche Bilanz mit Anlagenspiegel. Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Abgabe der Bilanz Geldstrafen vom Companieshouse verhängt werden können! Sie schicken Ihre Jahresabschlußbilanz inklusive dem Anlagenspiegel an uns. Wir erstellen die englische Bilanz und senden Ihnen diese an Ihre Adresse. Sie unterschreiben die Bilanz - bitte in schwarz - und schicken diese an das Companieshouse Cardiff in Wales.
|