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Eu Insolvenz

Schuldenfrei in 18 Monaten!
Warum überhaupt eine Insolvenz in England?

Im Vergleich zu Deutschland ist das Insolvenzverfahren in England
bedeutend kürzer!
Spätestens 12 Monate nach der Antragseinreichung erfolgt die
Restschuldbefreiung, gegenüber einer Dauer von mehr als 6 Jahren in Deutschland.
Ganz entscheidend ist aber, dass die Restschuldbefreiung (engl.: discharge)
kraft Gesetzes automatisch spätestens 12 Monate nach der Antragstellung
bei dem zuständigen Gericht in England erfolgt.
Beim Insolvenzverfahren in Deutschland kann diese Anerkennung immer noch vom Verhalten während der sogenannten Wohlverhaltensphase abhängig gemacht werden.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es eine individuelle Pfändungsfreigrenze gibt, die sich über dem Existenzminimum befindet.
Dieser Betrag wird im persönlichen Gespräch mit dem Insolvenzverwalter,
dem Official Receiver (OR), festgesetzt. Somit kann auch ein gewisser Lebensstandard aufrecht erhalten werden.

3 klare Vorteile, die für die legale Durchführung einer Insolvenz in England sprechen.


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