Arbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen Ländern können ab dem 1. Mai 2011 ohne Beschränkungen in Deutschland arbeiten. Dann gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Eine Arbeitserlaubnis benötigen sie nicht mehr.
Damit enden die Übergangsbestimmungen, die mit dem EU-Beitritt dieser acht Staaten im Jahr 2004 vereinbart wurden. Die Übergangsfristen hatten die EU-Länder ganz unterschiedlich genutzt. So öffneten Großbritannien, Irland und Schweden ihre Arbeitsmärkte bereits 2004 vollständig.
Im Sommer 2010 reiste Arbeitsminister Günter Baaske gemeinsam mit Vertretern von Gewerkschaften und Wirtschaft nach Polen, um sich vor Ort zur Freizügigkeit zu informieren. Mit der Wojewodschaft Lubuskie wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Gemeinsame Aktivitäten sollen mit Blick auf den 1. Mai 2011 abgestimmt und wirkungsvoll umgesetzt werden
